Dr. med. Frauke Chevalier Frauke_Chevalier_Ablauf_Psychotherapie2.jpg
Ablauf & Abrechnung

Es ist dein Weg,
und nur deiner,
andere mögen ihn
mit dir gehen,
aber niemand kann ihn
für dich gehen.

Ablauf einer Psychotherapie oder Beratung

 

Kontaktaufnahme
Um einen Termin mit mir zu vereinbaren, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, schreiben mir eine E-Mail an kontakt@fraukechevalier.de oder rufen mich an unter 06192 9758827. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen, hinterlassen Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre telefonische Erreichbarkeit. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Erstgespräch
Im Erstgespräch einer Psychotherapie oder Beratung haben Sie Gelegenheit, mir von Ihrem Anliegen zu erzählen. Sie lernen mich und meinen Praxisraum kennen und erhalten einen ersten Eindruck von meiner individuellen Art, zu arbeiten. Gemeinsam schauen wir, welche Art der Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte und ob wir zusammenarbeiten wollen.

Folgetermine
Nach dem Erstgespräch können Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie weitere Termine mit mir vereinbaren möchten. Sie können auch gerne weitere Therapeutinnen und Therapeuten konsultieren. Folgetermine werden persönlich am Ende der Sitzung, per E-Mail oder telefonisch vereinbart.

Dauer einer Sitzung
Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Eine Sitzung für Paare dauert gewöhnlich 90 Minuten.

Dauer und Häufigkeit einer Psychotherapie oder Beratung
Die Dauer einer Psychotherapie sowie die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Beschwerdebild, dem Verlauf und Ihren individuellen Bedürfnissen in Ihrer aktuellen Lebenssituation. Sitzungen können sowohl wöchentlich, als auch alle zwei Wochen oder in größeren Abständen stattfinden.

Von Krankenversicherungen und Beihilfestellen genehmigte Kurzzeittherapien umfassen bis zu 25 Sitzungen. Bei Langzeittherapien können in Einzelfällen max. 100 Sitzungen genehmigt werden.

Für die Dauer einer Einzel- oder Paarberatung gibt es keine festgelegte Regel. Sie wird an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Für eine fokussierte Beratung können schon wenige Sitzungen ausreichend sein.  

Ende einer Psychotherapie oder Beratung
Die Psychotherapie oder Beratung wird beendet, wenn Patientin bzw. Patient und Therapeutin die Einschätzung haben, dass die Therapieziele erreicht sind oder keine weitere Besserung mehr zu erwarten ist. Die Therapie oder Beratung kann zu jedem Zeitpunkt beendet werden, d.h. die genehmigte Sitzungszahl muss nicht ausgeschöpft werden. Wir bleiben im Verlauf unserer Arbeit im Gespräch, ob beide Seiten die Therapie weiterhin als notwendig, nützlich und hilfreich erachten. 

Honorar und Abrechnungsmodalitäten

 

In meiner Praxis führe ich Psychotherapien für Selbstzahlende, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und gesetzlich Versicherte (nach dem Kostenerstattungsverfahren) durch. Einzel- und Paarberatungen biete ich für Selbstzahlende an.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Die Zahlung erfolgt nach der Sitzung in bar. Bei Säumnis der Zahlung kann die gemeinsame Arbeit beendet werden. 

Selbstzahlende
Es kann Gründe geben, warum Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen möchten, z.B. Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz, Verzicht auf Beantragungszeit, Verzicht auf Angabe einer Diagnose bei Ihrer Krankenkasse. In diesen Fällen sowie bei einer Einzel- oder Paarberatung übernehmen Sie die Kosten selbst. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die selbst gezahlten Leistungen für Psychotherapie und Beratung können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für ein Erstgespräch und bis zu fünf Probesitzungen werden meistens ohne Antragstellung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Die Kosten für eine Psychotherapie werden nach Antragstellung in der Regel je nach individueller Vertragsvereinbarung übernommen.

Bitte übernehmen Sie selbst die Abklärung, ob, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Ihnen die Kosten einer Psychotherapie erstattet werden, da dies abhängig von der Versicherung unterschiedlich sein kann. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gesetzlich Versicherte (nach dem Kostenerstattungsverfahren)
Bahn-BKK Versicherte:
Die Kosten für ein Erstgespräch und bis zu fünf Probesitzungen werden ohne Antragstellung von der Bahn-BKK erstattet. Die Kosten für eine Psychotherapie werden nach Antragstellung übernommen, da ich direkt mit der Bahn-BKK abrechne. 

Bei anderen gesetzlichen Krankenkassen Versicherte:
Sollten Sie bereits länger auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis übernimmt. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie nach dem Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V) bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. 

Bevor Sie jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, sollten wir uns persönlich kennengelernt und gemeinsam besprochen haben, welche Art und welcher Umfang einer Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann. Dies ist in meiner Praxis im Rahmen eines Erstgesprächs und einiger Probesitzungen möglich.

Da ich keinen Kassensitz habe, werden die Kosten für das Erstgespräch und die Probeesitzungen nicht ohne Weiteres von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern sind selbst von Ihnen zu tragen. Oft reichen bereits zwei bis drei Sitzungen aus, um gemeinsam zu besprechen, welcher Therapieumfang für Sie angebracht ist und ob ein Antrag gestellt werden kann. Erst nach Beantragung und erfolgter Zusage einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse werden Ihnen die Kosten für eine Psychotherapie erstattet. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei Interesse an einem Therapieplatz nach dem Kostenerstattungsprinzip nehmen Sie bitte per Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne und schicke Ihnen Informationsmaterial zu. 

Weitere wichtige Informationen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arzneimittelverordnung
Bitte beachten Sie, dass ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstelle und keine Arzneimittel verordne. 

Bereitstellungsgebühr
Die Termine in meiner Praxis werden ausschließlich für Sie reserviert. Daher bitte ich um Absage mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Bei Terminabsagen nach dieser Frist, gleich aus welchem Grund, stelle ich Ihnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von €80 in Rechnung. Bereitstellungsgebühren werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen. 

Termine am späten Abend und am Wochenende sind auf Anfrage unter Berechnung eines Zuschlags möglich.

Das Erscheinen in der Praxis ist erst zur vereinbarten Uhrzeit möglich, um die Sitzungen vorangehender Patientinnen und Patienten nicht zu stören. 

Schweigepflicht
Als ärztliche Psychotherapeutin stehe ich unter Schweigepflicht bei allem, was Sie mir anvertrauen.

 

Zur Praxis – bitte beachten Sie:

Die Praxis befindet sich im 2. Stock ohne Fahrstuhl und ist nicht barrierefrei

Aus hygienischen Gründen werden in meiner Praxis keine Straßenschuhe getragen. Bitte bringen Sie sich entsprechende Socken mit.

Bitte verwenden Sie am Tag Ihres Termins in meiner Praxis kein stark duftendes Parfum.